Kinder und Jugendliche

Kosten

Als betroffene Eltern können Sie ambulante Psychotherapie
als »Eingliederungshilfe« oder »Hilfe zur Erziehung« beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes beantragen. Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch einen Fachdienst (den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst oder den Schulpsychologischen Dienst) werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.

Die Abrechnung über eine gesetzliche Krankenkasse ist bei mir nicht möglich.

Wenn Ihr Kind privat versichert ist, sollten Sie die Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung erfragen. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Es gelten die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.

Jan Steinitz   Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor (SG)    Berlin Prenzlauer Berg